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   OLG Hamm, 27.05.2013 - I-5 U 163/12   

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https://dejure.org/2013,17982
OLG Hamm, 27.05.2013 - I-5 U 163/12 (https://dejure.org/2013,17982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2013 - I-5 U 163/12 (https://dejure.org/2013,17982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - I-5 U 163/12 (https://dejure.org/2013,17982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der (Duldungs-)Pflichten des Grundstückseigentümers aus einer Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018
    Umfang der Pflichten aus einer Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Sanierungsanspruch aus einer Grunddienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grunddienstbarkeit zur Nutzung einer Tiefgarage begründet keinen Anspruch auf Sanierung der oberirdischen Hoffläche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grunddienstbarkeit zur Nutzung einer Tiefgarage begründet keinen Anspruch auf Sanierung der oberirdischen Hoffläche

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2013 - 5 U 163/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil v. 12.11.2004, Az. V ZR 42/04, und v. 17.02.2006, Az. V ZR 49/05) ist § 1020 S. 2 BGB jedoch auch anwendbar, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks die Anlage mithält; die Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten sind dann in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB zu quoteln, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 49/05

    Begriff der Anlage; Kosten der Instandsetzung und -haltung eines Weges

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2013 - 5 U 163/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil v. 12.11.2004, Az. V ZR 42/04, und v. 17.02.2006, Az. V ZR 49/05) ist § 1020 S. 2 BGB jedoch auch anwendbar, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks die Anlage mithält; die Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten sind dann in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB zu quoteln, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • BGH, 18.06.2021 - V ZR 146/20

    Anteilige Erstattung der auf die Instandhaltungsrücklage geleisteten Zahlungen

    Die Tiefgaragenstellplätze stellen eine Anlage im Sinne der Vorschrift dar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. Mai 2013 - 5 U 163/12, juris Rn. 43; siehe allgemein zu dem Anlagenbegriff Senat, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 49/05, NJW 2006, 1428, 1429; Urteil vom 8. März 2019 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 17).
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